Hallenordnung



Stand: 20.10.2018


Zweck der Hallenordnung


Die Tennishallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Mieters und Besuchers. Sie erkennen die Hallenordnung ausdrücklich an. Darüber hinaus verpflichten Sie sich, allen sonstigen, der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.


Nutzungsbedingungen


1. Die Tennishalle ist ganzjährig in der Zeit von 8-23 Uhr geöffnet und steht ausschließlich dem Tennissport zur Verfügung.
2. Spielberechtigt ist, wer für eine Spielzeit gebucht hat.
3. Der Aufenthalt in der Halle ist nur den Spielerinnen und Spielern gestattet. Besucher dürfen den Spielbetrieb nicht stören und sollen sich im Vorraum aufhalten.
4. Die Belegung ist an der Informationstafel in der Halle ersichtlich. Wird die vereinbarte Nutzung überzogen, wird die Zahlung für eine Einzelstunde fällig.
5. Die Weitergabe der Hallenstunde ist nur zulässig, wenn die Vertretung die Hallenordnung befolgt. Für die Einhaltung ist der Mieter verantwortlich.
6. Einzelstunden können telefonisch bestellt werden und sind bar mit Couvert (Namen nicht vergessen) durch Einwurf in den Briefkasten im Vorraum zu bezahlen.
7. Das Eingangstor, das Clubhaus, die alte und neue Halle sowie die Umkleiden der Damen und Herren sind mit einem elektronischem Schließsystem von außen durch Auflegen eines Buttons zu öffnen und zu schließen. Der Button ist bei der Geschäftsleitung nach Hinterlegung eines Pfands von 20 € erhältlich. Die Türen sind von innen durch einen Drehknopf immer zu öffnen oder zu schließen. Das elektronische Schließsystem ermöglicht die Rückverfolgung aller Öffnungs- und Schließvorgänge, um Missbrauch vorzubeugen.
8. Das Licht wird per Schalter hinter dem Vorhang ein- und ausgeschaltet. Das Licht auf freien Nebenplätzen einzuschalten ist nicht gestattet. Erfolgt keine Ablösung ist das Licht unbedingt auszuschalten. Die letzten Spielerinnen oder Spieler am Abend haben dafür zu sorgen, dass alle Lichter ausgemacht und die Fenster geschlossen werden.
9. Die Mieter können die Clubräume des TC Knapsack (TCK) zum Aufenthalt und Duschen unentgeltlich nutzen.
10. Die Fahrzeuge sind platzsparend und rücksichtsvoll auf den Plätzen in der Anlage und rechts oder links am Zaun außerhalb der Anlage zu parken. Bringer und Abholer der Kinder sollen außerhalb der Anlage warten und den Ablöseverkehr der Abonnenten nicht behindern. Die Trainer informieren die Eltern entsprechend.


Verhalten in der Halle


11. Das Betreten der Halle ist nur mit sauberen, hellen und profillosen Tennisschuhen gestattet. Die Straßenschuhe sind im Vorraum zu wechseln. Für Kleiderwechsel sind die Umkleiden im Clubhaus des TCK zu nutzen. Der Vorraum und die Toiletten dürfen nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden.
12. Es dürfen nur Bälle verwendet werden, die noch nicht auf anderen Bodenbelägen gespielt wurden.
13. Alle Hallenbenutzer werden gebeten, auf Sauberkeit zu achten. Bei Zuwiderhandlung sind wir gezwungen, einen Reinigungsbeitrag von 40 Euro einzuziehen.
14. Die Spieler haben auf den Spielbetrieb der Nachbarfelder Rücksicht zu nehmen. Die Ablösungen sollen zügig und störungsfrei erfolgen. Die Spielzeit ist genau einzuhalten.
15. Nicht gestattet ist das Spielen von Bällen gegen die Wand oder die Decke.
16. Bei Trainingsstunden ist die Zahl der Übenden auf 4 mit einem Trainer begrenzt. Nur in Ausnahmefällen können max. 6 kleine Kinder mit einem Übungsleiter trainieren, wenn die Ruhe auf dem Platz gewährleistet wird.
17. Speisen und Getränke (Ausnahme: Wasser) dürfen nicht mit in die Halle genommen werden.
18. In der Halle darf nicht geraucht werden.
19. Der Aufenthalt von Hunden ist nicht gestattet.
20. Die Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet und nicht zugestellt werden.


Haftung


21. Für Beschädigungen der Halleneinrichtung haftet der Verursacher.
22. Das Spielen in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Hallenbetreiber keine Haftung.
23. Ebenfalls nutzen die Mieter/Besucher die komplette Anlage des TCK einschließlich der Parkplätze auf eigene Gefahr. Die THK oder der TCK haften nicht für Schäden oder Verluste und leisten keinen Ersatz für Stunden, die wegen höherer Gewalt nicht wahrgenommen werden können.


Aufsicht


24. Die Geschäftsführung der THK oder deren Beauftragte und Trainer üben gegenüber den Benutzern die Rechte des Hausherrn aus.
25. Bei Vereinstraining sind die Übungsleiter dafür verantwortlich, dass die Hallenordnung eingehalten wird. Bei Meisterschaftsspielen im Winter übernimmt die gastgebende Mannschaft nach Einweisung des Hallenbetreibers diese Verantwortung.
26. Bei evtl. auftretenden Störungen ist unverzüglich der Geschäftsführer der THK, Günter Fricker unter 02232 – 92 52 43 oder 0178 – 4 20 95 59 zu informieren.
27. Zu Miet- und Abofragen kontaktieren Sie uns unter thk@qinum.com oder unter 0178-4209559.

 

Die Geschäftsführung

Hürth, den 24.01.2017

 

 







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