AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tenniszentrums Hürth-Knapsack GbR
1. Hallenordnung
Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Hallenordnung, die im Vorraum der Tennishalle aushängt. Der Mieter erkennt sie beim Betreten der Halle an. In diese Anerkennung sind seine Mitspieler einbezogen. Die Benutzung von Hallenschuhen mit profillosen hellen Sohlen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb. Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich - die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen.
2. Nutzung
Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Tennisspiel sowohl im Sommer als auch im Winter über ein Abonnement oder als Einzelstunde gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein oder sonstigen Sportverein ist nicht erforderlich.
3. Abonnement
Die Vermietung der Hallenplätze erfolgt primär im Abonnement zu einer festen Tages- und Uhrzeit. Der vorjährige Abonnent genießt dabei Priorität für die folgende Buchung. Deshalb wird er vorrangig nach Ablauf der Wintersaison (Ende März) nach Möglichkeit per E-Mail kontaktiert. Nach der Mietvereinbarung erhält er die Rechnung, die gleichzeitig Bestätigung für die Buchung ist. Ein Rücktritt von der Mietvereinbarung ist kostenlos nur bis Ende Juni möglich. Danach trägt der Mieter den vollen Mietpreis, der bis zum 31. August zu zahlen ist.
4. Buchung
Für die Buchung von Einzelstunden ist eine Eintragung in den Belegungsplan im Hallenvorraum dem Vermieter telefonisch oder mündlich mitzuteilen. Sie gilt als verbindlich, wenn der Buchung nicht widersprochen wurde.
5. Preise und Belegung
Alle Preise und die Belegung durch Abonnenten sind im Aushang der Tennishalle und im Internet unter www.thk-huerth.de veröffentlicht.
6. Rückforderung der Miete
Für Spielstunden, die ohne Verschulden des Vermieters nicht genutzt werden, kann die Miete nicht zurückgefordert werden.
7. Spielberechtigung
Der Mieter kann die Spielberechtigung übertragen, der Vermieter ist darüber zu informieren.
8. Zugang
Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang erfolgt in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGB verbindlich voraus.
9. Hausrecht und Haftungsausschluss
Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte des Hausherrn aus. Eine Haftung des Vermieters sowie dessen Mitarbeiter und Aushilfen gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen gleich aus welchem Grund ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen.
10. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten gilt für beide Parteien der Sitz der Firma in 50354 Hürth als vereinbarter Gerichtsstand.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.
Die Geschäftsführung
Hürth, den 24.01.2017
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