Corona-Schutzmaßnahmen



Zurzeit sind diese Regeln außer Kraft gesetzt. Bitte lesen Sie die Hallenordnung.

 


Vor dem Spiel:

  • Es dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome bestehen.
  • Es bestand für mindestens zwei Wochen wissentlich kein Kontakt zu einer infizierten Person.
  • Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen der Hände) wurden eingehalten.
  • Vor und nach dem Spiel muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, d.h. im Vorraum ist beim Schuhwechsel eine „Maske“ zu tragen. Sie ist in der Halle erst auf dem Spielfeld abzusetzen.
  • Jegliche Körperkontakte, z. B. bei der Begrüßung müssen unterbleiben.
  • Trainer und Trainerinneninnen führen Anwesenheitslisten, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können. Das gleiche gilt für die verantwortlichen Mieter; ihnen muss bekannt sein, wer am Spieltag auf dem Platz stand.

Während des Spiels:

  • Die Spielerinnen und Spieler sind selbst für die Desinfizierung von Sportgeräten verantwortlich. Eine Weitergabe von Schlägern ist nicht erlaubt. Es empfiehlt sich, auf den Bänken ein eigenes Handtuch als Sitzunterlage zu nutzen.
  • Sämtliche Körperkontakte müssen während der Sporteinheit unterbleiben. Dazu zählen auch sportartbezogene Hilfestellungen oder Korrekturen.
  • Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu vermeiden (Stichwort: Aerosole).

Nach dem Spiel:

  • Kein Körperkontakt (Küsschen rechts und links sind leider verboten).
  • Es muss der Mund-Nasen-Schutz wieder angelegt werden.
  • Alle Spielerinnen und Spieler müssen die Halle unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln verlassen.
  • Dusch- und Waschräume, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume sind geöffnet, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und dem Infektionsschutz wurden getroffen. Umkleidekabinen und Duschen dürfen unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 m pro Person betreten werden. Je Umkleideraum ist die Anzahl auf eine Person je 5m² beschränkt.


Diese Regelungen sind keine Empfehlung, sondern als Gesundheitsschutz unabdingbare Vorschriften. Achten Sie auf sich und Ihre Mitspielerinnen und Mitspieler und scheuen Sie sich nicht, ein Fehlverhalten anzumahnen.


Die Geschäftsführung

Hürth, den 15.09.2020







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